Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft nur gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Akquisition und das Halten von geistigen Eigentumsrechten, die aktive und passive Lizenzierung von geistigen Eigentumsrechten, die Entwicklung von Produkten, der Auf- und Ausbau von Markenrechten und der Handel mit Konsumgütern, insbesondere der Import und Handel von Non-Food Produkten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere gleichartige oder branchenähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen sowie deren Geschäftsführung zu übernehmen.