Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen für Unternehmen, insbesondere im Bereich der Nutzung, Optimierung und Weiterentwicklung von Softwareplattformen sowie die Entwicklung und der Vertrieb von Add-ons und Value-Added-Services. Ferner umfasst der Geschäftszweck die Entwicklung, Implementierung und Vermarktung eigener digitaler Produkte und Dienstleistungen. Die Gesellschaft darf keine genehmigungs- oder lizenzpflichtigen Tätigkeiten ausüben.