Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist
der erlaubnisfreie Erwerb von und Handel mit sowie An- und Vermietung von möblierten und unmöblierten Wohnungen, Häusern, Gebäuden und Gewerbeeinheiten einschließlich Lagerflächen und bebauten und unbebauten Grundstücken auf eigene und fremde Rechnung
Betreiben von Hotels, Appartementhäusern und Restaurants auf eigene und fremde Rechnung,
der Handel mit nicht erlaubnispflichtigen Gegenständen aller Art sowie Projektentwicklung.