Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten und Verwalten von (Mehrheits-)Beteiligungen an anderen Unternehmen, jeweils in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Erbringung von Dienstleistungen für verbundene Unternehmen, insbesondere das Fuhrparkmanagement, die Personalbeschaffung das Erbringen von Dienst- und Beratungsleistungen auf dem Gebiet der zulassungsfreien Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 StBerG, insbesondere das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, die Erstellung- von Lohn und Gehaltsabrechnungen und die Lohnsteueranmeldung gem. § 6 Nummer 4 StBerG.