Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Gegenstand des Unternehmens ist die Betreuung von Sportlern und Sportvereinen sowie die Unterstützung bei deren Vermarktung und Management von Werberechten, insbesondere die Vermittlung von Dienstleistungen und sonstigen Leistungen im Bereich des Leistungssports, die Organisation und Durchführung von Sportveranstaltungen und Trainingslagern, der Verkauf und die Vermittlung von Werberechten, Werbedienstleistungen und Sponsoring, der Verkauf und Vertrieb von Sport- und Merchandisingprodukten sowie die Beratung von Vereinen und alle damit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte, die geeignet sind, das Unternehmen unmittelbar oder mittelbar zu fördern.