Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Gegenstand des Unternehmens ist das Eingehen von Beteiligungen, insbesondere Immobilienbeteiligungen sowie der Erwerb, Verkauf, Halten und Verwalten von eigenen Immobilien.
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind.