Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Betreuung und Verwaltung von eigenen Vermögensanlagen jeder Art und die Beteiligung an anderen Unternehmen. Ausgenommen hiervon sind jedoch erlaubnispflichtige Geschäftstätigkeiten (§ 34 c GewO, § 32 KWG u.a.), solange eine solche Erlaubnis nicht vorliegt.