Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen, der Erwerb, das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen, der (mittelbare) Eingriff in die Geschäftsführung und die Erbringung von Dienstleistungen - jeweils auch entgeltlich über einen bloßen Gesellschafterbeitrag hinaus - gegenüber Unternehmen, an denen eine Beteiligung besteht, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.