Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung und Vermittlung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen. Außerdem können sämtliche Tätigkeiten, die mit obigen Geschäften in mittelbarem oder unmittelbarem Zusammenhang stehen, getätigt werden. Darüber hinaus dürfen alle Geschäfte getätigt werden, die dem Zweck des Unternehmens dienen können.