Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist
a) die Vermittlung bzw. Nachweis von Möglichkeiten des Vertragsabschlusses von Wohngrundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte,
b) die Vermittlung bzw. Nachweis von Möglichkeiten des Vertragsabschlusses von Gewerbegrundstücken, grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen und Nichtwohngebäuden,
c) ein professionelles Adaptieren von Immobilien und Räumen zum Zwecke der Verkaufsförderung (Homestaging) sowie Erhöhung und Verbesserung der Wohnqualität,
d) weitere für den Immobilienbereich relevante Service- und Dienstleistungen.