Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind das Management und die Verwaltung eigenen Vermögens, die Erbringung von Managementdienstleistungen insbesondere für im IT- und EDV-Bereich tätige Unternehmen, das Leasinggeschäft in den Bereichen Hard- und Software (einschließlich Server) sowie die wirtschaftliche (nicht erlaubnispflichtige) Beratung von Unternehmen im Zusammenhang mit Unternehmensfinanzierung, Möglichkeiten der Förderung, einschließlich StartUP-Förderung.