Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von eigenem Vermögen, sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie Kapitaltransfer unter den beteiligten Unternehmen und Gesellschaften.
Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Erwerb und die Anmietung von Immobilien, die Veräußerung eigener Immobilien, die Verwaltung dieser eigenen Immobilien, insbesondere durch Vermietung, Verpachtung und sonstige Nutzung, sowie die Bebauung eigener Grundstücke durch Dritte, ausgenommen erlaubnispflichtige Tätigkeiten.