Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
des öffentlichen Gesundheitswesens;
der Rettung aus Lebensgefahr.
Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch:
Förderung der Infrastruktur zur Herzsicherheit durch ein flächendeckendes Netz von
mobilen Defibrillatoren in Europa; Förderung der medizinischen Notfallversorgung und
Infrastruktur zum Überleben, die Spende von medizinischen Produkten und
Krankenhausbedarf in die Ukraine.
Angebot und Durchführung von Bildungsangeboten zu Herzerkrankungen und lebensrettenden Maßnahmen.