Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf, die Entwicklung, das Management und die Verwaltung von Immobilien aller Art sowie die gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben sowohl als Bauherr im eigenen Namen als auch als Bauherr im fremden Namen.
Die Gesellschaft darf Unternehmensverträge aller Art abschließen und namentlich die Leitung und Führung sowie das Ergebnis anderer Unternehmen übernehmen. Sie darf insbesondere zwecks weiterer Kapitalbeschaffung Dritte an der Gesellschaft beteiligen oder Darlehen aufnehmen, deren Bedingungen der Geschäftsführer zu vereinbaren berechtigt ist.