Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Gründung und der Betrieb eines oder mehrerer medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V ("MVZ") zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen, unter anderem in dem Fachgebiet der Allgemeinmedizin und Inneren Medizin und aller hiermit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern und der Vorsorge und Rehabilitation und nichtärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, einschließlich der Durchführung von Selektivverträgen.