Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel, Planung, Entwurf und Installation von Sicherheitsanlagen, Bewachungen, Aufstellung von Automaten, An- und Vermietung von Grundstücken und Geschäftslokalen sowie der Vertrieb und der Betrieb von Spiel- und Unterhaltungsautomaten, deren Reparatur und der Kundendienst an allen Geräten sowie der Abschluss von Nutzungsverträgen über Spiel- und Unterhaltungsautomaten sowie der Betrieb von Spielhallen und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten