Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
der Erwerb, die Sanierung und die Verwaltung von Gebäuden, Grundstücken sowie die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleichen Rechten und Wohnräumen i.S. des § 34c GewO sowie die Bewertung von Grundstücken und Immobilien und damit zusammenhängende Dienstleistungen.
Gegenstand des Unternehmens ist weiter die Planung und die Errichtung von Gebäuden aller Art unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Belange sowie An- und Verkauf bzw. Vermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken, darüber hinaus fachliche Unterstützung, Betreuung und Beratung von Bauherren bei der Planung und Durchführung von Bauvorhaben aller Art.