Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so sind jeweils zwei von ihnen gemeinschaftlich oder ein Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertretungsberechtigt.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden..
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere die Beteiligung - gleichgültig in welcher Rechtsform - an anderen Gesellschaften sowie jeweils alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.