Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist die Durchführung von Baumaßnahmen und die Bausanierung im Bereich Hochbau sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten, ausgenommen erlaubnispflichtige, insbesondere die Sanierung und Gestaltung von Fassaden durch Putz- und Malerarbeiten, der Einbau von horizontalen Abdichtungen und die Durchführung von Bohrlochinjektionen einschließlich Trockenlegung feuchter Kellerwände, die Innenwanddämmung und die Durchführung von Umbaumaßnahmen für barrierefreies Wohnen (z. B. Türverbreiterungen), Maurer-, Maler-, Trockenbau- sowie allgemeiner Sanierungsarbeiten.