Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder allen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Sie kann die Geschäftsführer und Prokuristen außerdem ganz oder teilweise von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb und die Unterhaltung einer Privatklinik zur prä- und postoperativen Betreuung von PatientInnen, die in dem OP-Zentrum an der Facharztklinik Lübeck GmbH operiert werden und wurden sowie die Erbringung stationärer Operationen (insbesondere ästhetische Operationen).