Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vornahme von Gas- und Wasserinstallationsarbeiten sowie der Betrieb einer Bauklempnerei und der Handel mit Sanitär- und Heizungsgeräten.
Die Gesellschaft ist berechtigt, auch sonstige Geschäfte zu betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar dienlich sind.
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin.
Sie darf Zweigniederlassungen errichten.