Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Betreibung eines Kfz-Sachverständigenbüros (Erstellung von Gutachten über Schäden sowie die Ermittlung der Kosten, die für deren Beseitigung notwendig sind sowie Bewertungen bzw. Wertermittlungen), technische Beratungen, sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten. Darüber hinaus ist Gegenstand des Unternehmens die amtliche Untersuchung an Kraftfahrzeugen.