Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist
- die Übernahme und Vermittlung gewerblicher und privater Reinigungsarbeiten sowie Dienstleistungen anderer Art an Grundstücken und Gebäuden;
- Erbringung von haushaltsnahen Dienstleistungen und niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, sofern eine Erlaubnis nicht vorliegt;
- Handel mit und Vermietung von Waren und Hilfsmitteln, die dem Geschäftszweck (Reinigung, Betreuung, Haushalt) dienen;
- Beteiligung an Unternehmen und unternehmensgleichen Rechten;
- Erbringung von Beratungsleistungen für andere Unternehmen;
- Lizensierung von eigenen Marken- und Namensrechten sowie Verkauf von Mitgliedschaften im Unternehmensverbund;
- Vermietung und Verkauf von Ferienobjekten;
- Betreiben eines Kiosks