Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf - auch online - von erlaubnisfreien Neuwaren und auch Gebrauchtwaren aller Art, insbesondere Haushaltsgeräten sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten aller Art, soweit diese nicht einer besonderen Erlaubnis bedürfen.
Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten.