Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Hausverwaltungstätigkeiten und sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Unterhaltung, der Verwaltung, der Entwicklung und der Veräußerung von Immobilien, für eigene und fremde Rechnung. Ebenso der Erwerb, die Unterhaltung, die Verwaltung, die Vermietung und die Entwicklung von Grundstücken und Immobilien, sowie ähnlicher Geschäfte