Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Nüssen und nussähnlichen landwirtschaftlichen Erzeugnissen, insb. Pistazien sowie auch Safran, Datteln, Trockenfrüchte und andere Lebensmittel, die Vermittlung von Geschäften zwischen Lebensmittelproduzenten und Endkunden, der Kauf und Verkauf sowie die Renovierung von Immobilien und die Beratung im Bereich der Anlagenautomatisierung. Die Gesellschaft kann darüber hinaus alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck dienen. Erlaubnispflichtige Geschäfte nach §§ 43, 32 KWG sind ausdrücklich nicht Gegenstand des Unternehmens.