Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, Entwicklung, die Verwaltung und das Halten von Grundstücken und Immobilien sowie der Erwerb, Entwicklung und die Verwaltung und Verwertung eigenen Vermögens, ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten. Die Gesellschaft darf zu diesem Zwecke alle Rechtsgeschäfte und Handlungen vornehmen (insbesondere die Immobilien erwerben und veräußern), die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.
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