Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft jeweils durch einen Geschäftsführer vertreten. Einem Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Gründung und der Erwerb von und die Beteiligung an anderen Unternehmen im In- und Ausland, die Übernahme der persönlichen Haftung, Geschäftsführung und Vertretung bei anderen Gesellschaften sowie die Verwaltung eigener Unternehmensbeteiligungen.