Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist das Event- und Veranstaltungsmanagement, das Eventmarketing, der Partyservice, insbesondere die Belieferung mit Getränken, die Vermietung von Event-Equipment wie Bierwägen, Kühlwägen, Festzelte, Bierzeltgarnituren und Theken, das Zur-Verfügung-Stellen von Personal für den Ausschank sowie die Vermietung und Verpachtung von Lagerräumen.