Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die erlaubnisfreie Verwaltung und Vermietung von beweglichem und unbeweglichem eigenem Vermögen und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen einschließlich der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin sowie Zweigniederlassungen zu gründen.
Die Gesellschaft kann alle erforderlichen Geschäfte vornehmen, die dem Geschäftszweck förderlich sind, soweit diese nicht erlaubnispflichtig sind