Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind die Beratung und die Unterstützung von insbesondere mittelständischen Unternehmen auf privatwirtschaftlicher Ebene z.B. im Bereich der Organisation, des Controlling und der Strukturierung im Hinblick auf qualitätssichernde und -fördernde Maßnahmen, die Fortbildung und Qualifizierung von Mitarbeitern zu diesem Zweck und die Durchführung und Dokumentation von Qualitätsprüfungen und Zertifizierungen in unterschiedlichen Bereichen bzw. für unterschiedliche Betriebsabläufe. Zudem ist Gegenstand des Unternehmens der Vertrieb von bzw. der Handel mit Waren mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Waren, insbesondere im Zusammenhang mit dem vorbeschriebenen Hauptzweck (z.B. Fachpublikationen, organisatorische Hilfsmittel).