Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Verwalten und die Veräußerung von Gesellschaften und Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere von Unternehmen, die im Bereich Straßen-, Kanalbau, Erdbau- und Tiefbauarbeiten aller Art, Asphaltarbeiten, Wasserhaltungs- und Bohrpressarbeiten sowie im Bereich Recycling von Bitumen und Bauschuttresten tätig sind sowie alle sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen tätig sind und aller sonstiger damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen (Führungs- und Funktionsholding).