Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Versicherungsvermittlung in Form des Versicherungsvertreters ohne Konkurrenzverbot im Sinne des § 34 d Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO (Mehrfachagent) sowie Anlage- und Abschlussvermittlung von Finanzdienstleistungsprodukten, welche nicht unter die genehmigungsbedürftigen Geschäfte nach den Vorschriften des Kreditwesengesetzes fallen, und welche die Gesellschaft nicht als Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes erscheinen lässt, sowie die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Darlehensverträgen, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34 i Abs. 1 S. 1 GewO;
das Erbringen von Dienstleistungen für Mehrfachagenten und das Verwalten von Beständen von Courtage-vermittelnden Verträgen für Mehrfachagenten ohne selbst genehmigungspflichtige Beratungsleistungen zu erbringen.