Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigenen Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie die Erbringung nicht erlaubnispflichtiger Beratungsdienstleistungen (Unternehmensberatung).