Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Grundbesitz. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen ergreifen und alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszwecks unmittelbar oder mittelbar dienlich erscheinen. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen jeder Art beteiligen und auch Zweigstellen errichten.