Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Einkauf, der Verkauf und die Vermietung sowie die Montage und Wartung von technischen Artikeln und Geräten - vornehmlich der Meß-, Prüf- und Überwachungstechnik sowie die Erbringung von Kundendienstleistungen im
Bereich der Immobilienwirtschaft und der Immobilienverwaltung einschließlich der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen