Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf sowie die Vermittlung von Immobilien aller Art, die Errichtung von Wohn- und Geschäftshäusern auf eigenen oder fremden Grundstücken oder auf eigene oder fremde Rechnung sowie die Vornahme aller zur Bebauung eines Grundstücks erforderlichen Hilfs- und Nebengeschäfte, ferner die Vermittlung von Baufinanzierungen.