Die Geschäftsführung besteht aus einer mehreren natürlichen Personen.
Ist ein:e Geschäftsführer:in bestellt, so vertritt er:sie die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer:innen bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer:innen oder durch eine:n Geschäftsführer:in in Gemeinschaft mit einem:einer Prokurist:in vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jede:r Geschäftsführer:in kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Erbringung von Umschlags- und Logistikdienstleistungen sowie der Betrieb von Terminals als öffentliche Hafenanlage in der Hansestadt Lübeck. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Die Gesellschaft kann, allein oder zusammen mit anderen Gesellschaften, Unternehmen im In- und Ausland gründen, erwerben, sich an ihnen beteiligen, Zweigniederlassungen errichten und ihre Geschäfte führen, soweit dies dem Gegenstand des Unternehmens dient und den Regelungen dieses Gesellschaftsvertrages nicht zuwiderläuft. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dritter bedienen. Die Gesellschaft ist im Rahmen ihres in Absatz 1 genannten Unternehmensgegenstandes der Förderung des Hafen- und Logistikstandortes Lübeck verpflichtet.