Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand ist die EDV-Beratung, die Erbringung von Programmierdienstleistungen sowie der Handel mit Computern und Zubehör jeder Art. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin in der HANSEATICA Fünfte Grundbesitz Investitionsgesellschaft mbH & Co. KG, andere Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.