Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Beratung in allen Immobilienfragen, die Verwaltung fremden Grundbesitzes, die allgemeine Unternehmensberatung und die Entwicklung von Immobilienprojekten, soweit hierfür keine besonderen gesetzlichen Erlaubnisse erforderlich sind.