Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie Erwerb und Verwalten von eigenem Vermögen sowie die Vornahme aller mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehenden oder zur Durchführung des Zwecks erforderlichen Geschäfte und Rechtshandlungen.