Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung Kunst und Kultur gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5, sowie Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Veranstaltung und Durchführung von Theateraufführungen für Kinder und Jugendliche.
Im Rahmen dieses Zwecks ist der Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft das Betreiben eines Theaters mit Aufführungen für Kinder und Jugendliche.