Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die langfristige Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen aller Art im In- und Ausland.
Die Gesellschaft übernimmt zudem Holdingfunktionen für ihre Beteiligungsgesellschaften, insbesondere in Form der Festlegung der strategischen Geschäftsfelder, der strategischen Steuerung sowie der Erbringung von Managementleistungen und allen sonstigen im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.