Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Im- und Export, Handel, Erwerb sowie Modelle des Mietkaufs von und über Güter aller Art mit Ausnahme von genehmigungspflichtigen Gütern, insbesondere im Bereich der Photovoltaik und die Photovoltaik betreffende Anlagen, Module, Speicher, Wechselrichter und Unterkonstruktionen sowie Lampen, Leuchtmittel und Beleuchtungssysteme.