Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Treuhand, Verwaltung, Testamentsvollstreckung, Stiftungsverwaltung von nichtrechtsfähigen und rechtsfähigen Stiftungen sowie weitere Dienstleistungen, die in der Treuhandbranche üblich sind. Sie ist zu allen Geschäften berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens direkt oder indirekt zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft darf zu diesem Zweck auch Tochtergesellschaften und Niederlassungen gründen und sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Grundstücke, Lizenzen, Patente und marken und technisches Know-how erwerben.