Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) an einer oder mehreren Kommanditgesellschaften nach deutschem Recht und die Übernahme von deren jeweiliger Geschäftsführung und Vertretung.
Die Gesellschaft ist berechtigt zur Vermögensanlage in Grundbesitz und anderen Vermögensgegenständen, zum Erwerb und zur Verwertung von eigenen Grundstücken und grundstücksähnlichen Rechten, zur Vermietung und Verpachtung sowie Verwaltung von eigenem bebauten und unbebauten Grundbesitz und zur Verwaltung von anderen Vermögensgegenständen ausschließlich im eigenen Namen und für die eigene Rechnung zur Anlage des eigenen Gesellschaftsvermögens sowie zu Erwerb und Veräußerung dieser Vermögensgegenstände.