Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Unternehmensgegenstand ist die Errichtung und der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen, insbesondere Restaurants, Cafés und Catering-Dienstleistungen. Dies umfasst den Kauf und Verkauf von Lebensmitteln und Getränken, die Planung und Durchführung von Veranstaltungen und andere Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Gastronomiebetrieben. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen und Maßnahmen ergreifen, die dem Unternehmenszweck dienen.