Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind der Trockenbau und Arbeiten an Rohbauten, z. B. Einbau von genormten Baufertigteilen, das Verlegen von Kabeln und Leitungen und damit verbundene Isolierarbeiten, ferner Gerüstbau, Metallbau und Gartenbau, und schließlich beliebige Reinigungsarbeiten, insbesondere Gebäudereinigung, ferner der Im- und Export und die Verschiffung von Waren und Produkten aller Art im Bau- und Renovierungssegment, sowie alle damit jeweils im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Tätigkeiten, soweit sie keiner besonderen Erlaubnis bedürfen.