Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist die Planung, Entwicklung, Implementierung, der Betrieb und die Wartung von Software-Anwendungen, Systemen und IT-Infrastrukturen, die Erbringung von IT-Beratungs- und Sicherheitsdienstleistungen, der Handel mit IT-Produkten und -Lösungen sowie alle damit jeweils in Verbindung stehenden Tätigkeiten.