Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung sozialer Dienstleistungen, insbesondere Leistungen der häuslichen Krankenpflege, die häusliche Krankenpflege zur Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhaus-behandlungen mit der im Einzelfall erforderlichen Behandlungspflege, die Behandlungspflege als häusliche Krankenpflege zur Sicherung des Zieles der ärztlichen Behandlung gem. § 37 SGB V, insbesondere die außer-klinische Intensivpflege gem. § 37 c SGB V, sowie Erste-Hilfe Schulungen und Erste-Hilfe Schulungen am Kind.